Steuergesetze

Leistungen

Wir versorgen Sie mit notariellen Leistungen aller Art, insbesondere auf dem Gebiet des Immobilienrechts, des Gesellschafts-, Erb und Familienrechts sowie im Bereich der privaten Vorsorge (Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen). Im Zentrum unserer Tätigkeit stehen dabei Sie und Ihr persönliches Anliegen.

Ein guter Notar muss ein hervorragender Jurist sein. Vor allem aber muss er Verständnis für die Interessen und Sorgen der Menschen haben, die seine Hilfe suchen. Notare sind im Rahmen ihrer Tätigkeit allerdings keine einseitigen Berater, sondern versuchen, konstruktive Lösungen im Interesse aller Beteiligte zu erzielen.

Die von Notaren errichteten Urkunden genießen besonderes Vertrauen im Rechtsverkehr und sind daher mit besonderer Beweiskraft ausgestattet. Sie können so helfen, spätere Konflikte und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Einige unserer Leistungen im Detail:

Immobilien

Das Immobilienrecht bildet einen Schwerpunkt unseres Notarbüros. Sei es beim Kauf einer Bestandsimmobilie, beim Kauf vom Bauträger, bei der Begründung von Rechten an Grundstücken (z. B. Grundschulden, Wege- oder Leitungsrechte, Wohnungsrechte) oder Wohnungseigentum, wir begleiten Sie gerne. Kern unserer Tätigkeit ist neben der Gestaltung sicherer Verträge die zügige und rechtssichere Abwicklung des Vertrages bis hin zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch – einschließlich der Abwicklung mit finanzierenden Banken, Behörden und der Finanzverwaltung oder – soweit erforderlich – mit dem Vollstreckungs-, Betreuungs- oder Familiengericht. Von der Zusendung des Vertragsentwurfs bis zum Vollzug im Grundbuch: Sie profitieren von einer umfassenden Betreuung auch nach Vertragsabschluss und können sich auf den Erwerb Ihrer Immobilie konzentrieren.

Unternehmen

Einen weiteren Schwerpunkt unseres Notarbüros bildet das Gesellschaftsrecht. Ob bei der Gründung eines neues Unternehmens, der Umstrukturierung bestehender Unternehmensstrukturen, bei Kapitalmaßnahmen, Änderung von Gesellschaftsverträgen oder allen erforderlichen Anmeldungen zum Handelsregister: Wir betreuen Sie und Ihr Unternehmen mit notariellen Leistungen in allen „Lebensstationen“ eines Unternehmens. Neben der Gestaltung von Gesellschafts- oder Umwandlungsverträgen, dem Entwurf von Handelsregisteranmeldungen und Gesellschafterbeschlüssen übernehmen wir im Vorfeld und Nachgang der Beurkundung die Abwicklung mit Handelsregister und Finanzverwaltung oder Industrie- und Handelskammer. Auch bei der Durchführung von Gesellschafter- oder Hauptversammlungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ebenso betreuen wir Sie gerne bei der Unternehmensnachfolge oder einem Verkauf Ihres Unternehmens.

Erbrecht und Nachfolgeplanung

Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um die Nachfolge – sei es durch lebzeitige Übertragungen oder durch Testament. Nach einer ausführlichen Besprechung gestalten wir für Sie Übergabeverträge, Testamente oder Erbverträge, die Ihrer individuellen (Familien-)Situation gerecht werden. Dabei können insbesondere auch pflichtteilsrechtliche, steuerrechtliche oder sozialrechtliche Fragen eine wichtige Rolle spielen.  Profitieren Sie von unserer Erfahrung, um für die nachfolgende Generation Klarheit zu schaffen und Streit zu vermeiden. Notarielle Testamente und Erbverträge haben neben der rechtlichen Beratung den Vorteil, dass sie einen Erbschein in der Regel entbehrlich machen und so für die Erben Verwaltungskosten ersparen. Daneben übernehmen wir für Sie die Gestaltung von Erbauseinandersetzungsverträgen, in denen eine Erbengemeinschaft Einigung über die Verteilung des ererbten Vermögens erzielt. Auch wenn Sie einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins stellen oder eine angefallene Erbschaft ausschlagen wollen, wenden Sie sich gerne an uns.

Ehe & Familie

Gleich ob Ehe, Partnerschaft oder nichteheliche Lebensgemeinschaft: Eheverträge zur Regelung wichtiger Gesichtspunkte des Zusammenlebens können bei einer Trennung Streit vermeiden und frühzeitig für Klarheit sorgen. Gerade bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften kann es bei der Geburt gemeinsamer Kinder oder dem gemeinsamen Erwerb/Finanzierung einer Immobilie Regelungsbedarf geben. Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen der Gestaltung ehevertraglicher oder partnerschaftlicher Vereinbarungen. Auch wenn die Partnerschaft oder die Ehe scheitern sollte, stehen wir zur Verfügung für die Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen, um eine möglichst einvernehmliche Klärung der rechtlichen Fragen zu erzielen und ein Scheidungsverfahren zu entlasten.

Vorsorgevollmachten & Patientenverfügungen (Notfallvorsorge)

Die – auch plötzlich – eintretende Geschäftsunfähigkeit einer Person durch Unfall oder Krankheit führt dazu, dass jemand die Angelegenheit für die betroffene Person regeln muss. Das Gesetz sieht hier im Regelfall die Bestellung eines Betreuers vor, der – in Abstimmung mit dem Betreuungsgericht – die Regelung der Angelegenheiten übernimmt. Die Auswahl des Betreuers steht im Ermessen des Gerichts. Wenn Sie wünschen, dass Personen Ihres eigenen Vertrauens alle Angelegenheiten für Sie regeln sollen, ist hierfür die Erteilung einer sog. Vorsorgevollmacht sinnvoll. Die Praxis zeigt, dass der Wert einer Vorsorgevollmacht nicht zu unterschätzen ist, wenn der Fall der Geschäftsunfähigkeit eintritt – Ihre Angehörigen danken es Ihnen, wenn Sie Vorsorge getroffen haben sollten.

Wir beraten Sie gerne bei der Erteilung von General- und Vorsorgevollmachten. Notarielle Vollmachten sind insbesondere dann zweckmäßig, wenn Immobilien oder Unternehmensanteile vorhanden sind; sie werden aber auch in allen anderen Vertretungsfällen in der Praxis besser akzeptiert als privatschriftliche Vollmachten. Notarielle Vollmachten können dabei verbunden werden mit einer Patientenverfügung, mit der Sie gegenüber Ihren Bevollmächtigten und Ärzten Anordnungen über eine künftige ärztliche Behandlung oder den Abbruch ärztlicher Maßnahmen treffen.